Einkünfte aus Kapitalvermögen ----------------------------- Sie müssen die Anlage KSO nur dann ausfüllen, wenn Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen den Sparerfreibetrag und den Pauschalbetrag für Werbungskosten von insgesamt 6100 DM (12200 DM bei Ehegatten) überschreiten oder ein Steuerabzug vorgenommen wurde. Ansonsten genügt es, das entsprechende Kästchen in der Zeile 51 des Hauptformulars anzukreuzen. Tragen Sie bitte in die Zeilen 4 bis 19 die jeweils gefragten *Zinsen und Erträge, sowie die aufgrund von bei ihrer Bank gestellten Freistellungsaufträgen nicht versteuerten Einnahmen ein. Gezahlte *Kapital- und Körperschaftssteuerbeträge bzw. den Zinsabschlag entnehmen Sie bitte einem entsprechenden Informationsblatt der verwaltenden Bank, das Sie auch Ihrer Einkommensteuererklärung als Nachweis beilegen müssen. Als *Werbungskosten können Sie in Zeile 25 z.B. geltend machen: - Gebühren für Kontoführung, Depots und Vermögensverwaltung, - Sollzinsen, Kredit- und Überziehungsprovisionen - Fachliteratur und Fachzeitschriften - Fahrten zur Bank und Reisekosten zu Hauptversammlungen Renteneinkünfte --------------- *Rentenerträge werden nicht vollständig versteuert, sondern nur der sog. "Ertragsanteil": Ertragsanteil für auf Lebenszeit gezahlte Renten: ------------------+-------------+------------------+------------- Alter der/des | |Alter der/des | Rentenberechtigten| |Rentenberechtigten| bei Beginn: |Ertragsanteil|bei Beginn: |Ertragsanteil ------------------+-------------+------------------+------------- 40 | 50% | 56 | 34% 41 | 49% | 57 | 33% 42 | 48% | 58 | 32% 43-44 | 47% | 59 | 31% 45 | 46% | 60 | 29% 46 | 45% | 61 | 28% 47 | 44% | 62 | 27% 48 | 43% | 63 | 26% 49 | 42% | 64 | 25% 50 | 41% | 65 | 24% 51 | 39% | 66 | 23% 52 | 38% | 67 | 22% 53 | 37% | 68 | 21% 54 | 36% | 69 | 20% 55 | 35% | 70 | 19% ------------------+-------------+------------------+------------- Ertragsanteil für auf bestimmte Zeit gezahlte Renten: ------------------+-------------+------------------+------------- Laufzeit der Rente| |Laufzeit der Rente| bei Beginn: |Ertragsanteil|bei Beginn: |Ertragsanteil ------------------+-------------+------------------+------------- 1 | 0% | 11 | 19% 2 | 2% | 12 | 21% 3 | 5% | 13 | 22% 4 | 7% | 14 | 24% 5 | 9% | 15 | 25% 6 | 10% | 16 | 26% 7 | 12% | 17 | 28% 8 | 14% | 18 | 29% 9 | 16% | 19 | 30% 10 | 17% | 20 | 31% ------------------+-------------+------------------+------------- Folgende Renten sind steuerfrei: - Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Leistungen für Kindererziehung der Mütter - Kriegs- oder Schwerbeschädigtenrenten - Wiedergutmachungsrenten *Sonstige Einkünfte ------------------- Sie haben besondere Pauschbeträge für Werbungskosten und werden z.T. besonders besteuert. Bei Unklarheiten kann Ihnen hier Ihr Steuerberater besser weil individueller weiterhelfen.