Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (Anlage GSE) ------------------------------------------------------------------ Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte aus freiberuflich ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten, außerdem die selbständiger Berufstätigkeit von z.B. Ärzten, Anwälten, Übersetzern, Journalisten, Ingenieuren etc.. Ein Gewerbebetrieb besteht bei einer selbständigen nachhaltigen Betätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, bei der Gewerbesteuer bezahlt wird. Was die Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten, sind bei dieser Einkunftsart die Betriebsausgaben. Sie werden zur Berechnung des hier gefragten Gewinns von den Einnahmen abgezogen. Unter Betriebsausgaben fallen z.B.: - Abfindungen - Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens - Abwehrkosten (z.B. Rechtsverteidigungskosten) - Anlaufkosten - Arbeitskleidung - Arbeitslöhne - Arbeitsmittel - Arbeitszimmer - Autokosten (auch Unfallkosten) - Beiträge zu z.B. Berufsorganisationen - Beratungskosten - Bewirtungskosten - Darlehenszinsen - Fachliteratur - Ferngesprächsgebühren - Forschungs- und Entwicklungskosten - Fortbildungskosten - Instandhaltungskosten - Maklergebühren - Miete und Nebenkosten - Versicherungsbeiträge - Portokosten - Prozeßkosten - Reisekosten - Schadensersatzleistungen - Übersetzungskosten - Umzugskosten - Werbungskosten Da es hier meist um relativ hohe Beträge geht, die Sachverhalte individueller sind als bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und die rechtlichen Grundlagen einem laufenden Wandel unterliegen, ist es ratsam, bei Problemen oder Unklarheiten den Rat eines Steuerberaters einzuholen.