===== Allgemeine Vereinbarungen zu GEM-View innerhalb von DEUTSCHLAND ===== Die Vereinbarungen mit Cybercube treten wieder in Kraft! Cybercube kann in MEINEM NAMEN die Anfragen auf Registrierung b"undeln und mir zur Registrierung "ubermitteln. Lexicor hat bez"uglich des Rechtes zum User-Support angefragt. Lexicor darf in MEINEM NAMEN den Registrierungsvorgang, der ausschlie"slich durch mich erfolgt erl"autern, ist aber nicht autorisiert Schecks entgegenzunehmen und an mich weiterzuleiten. 1) Jedermann darf GEM-View als Shareware Produkt frei kopieren. Geb"uhren, die f"ur die Diskette und den Kopieraufwand d"urfen nicht erhoben werden. 2) Jeder der es w"unscht darf in MEINEM NAMEN und unter Ber"ucksichtigung des Copyrights Fragen zu GEM-View beantworten und die Formalit"aten zur Registrierung erl"auteren. "Uber Features nicht erh"altlicher Versionen ist Stillschweigen zu bewahren. DIE EINRICHTUNG EINES NEUEN DISKUSSIONSFORUMS IST VON MIR ZU GENEHMIGEN! ICH BIN VOR DER DURCHF"UHRUNG DIESER MA"SNAHME ZU UNTERRICHTEN. 3) Die Entgegennahme von Registrierungsw"unschen und deren Weiterleitung an mich f"ur die Registrierung bed"urfen meiner AUSDR"UCKLICHEN, schriftlichen GENEHMIGUNG. (Cybercube ist im Besitz des Rechtes) F"ur diesen zus"atzlichen und freiwilligen SERVICE d"urfen dem Anwender keine zus"atzlichen Kosten entstehen. 4) Die Registrierung der Shareware Versionen von GEM-View erfolgt aus- schlie"slich durch mir. Dem Anwender wird, je nach Version, eine auf seinen Namen registrierte Version oder der Schl"ussel zur Registrierung direkt von zugesandt. Das hei"st ohne den Mittler, der die Registrierungsw"unsche entgegengenommen hat. 5) Es wird gestattet, da"s GEM-View auf eine Utility-Diskette aufgebracht wird, wenn aus den dem Begleittext EINDEUTIG hervorgeht, da"s GEM-View kein Bestandteil dieser Diskette ist, sondern ein eigenst"andiges Programm und eine zu registrierende Version ist. Das Verwenden einer von einer Version von GEM-View, die von einer Utility-Diskette stammt bedarf weiterhin der Registrierung, wenn dies nicht schon zuvor erledig worden ist. ICH BIN VOR DER DURCHF"UHRUNG DIESER MA"SNAHME ZU UNTERRICHTEN. EINE VERSION DER DISKETTE IST MIR UNAUFGEFORDERT ZUZUSENDEN! 6) Zu GEM-View darf von jedem der es w"unschst eine Dokumentation erstellt und vertrieben werden. Es ist darauf zu achten, da"s der Anwender dar"uber aufgekl"art wird, da"s er NUR das Handbuch/Buch erwirbt, aber KEINERLEI Rechte an der Benutzung des Programmes selbst. Die Version von GEM-View ist weiterhin zu registrieren. - Bei Anfragen ist der Kunde auf diesen Umstand hinzuweisen. - Desweiteren mu"s auf der Diskette an einer deutlich sichbaren Stelle ein entsprechender Vermerk angebracht sein. - Im Handbuch/Buch ist direkt nach dem Titelblatt darauf hinzuweisen, da"s ich an diesem Buch nicht beteiligt bin. Auf diesen Umstand ist auch bei Anfragen hinzuweisen. - Fordert der Kunde das Buch und die Diskette an, so ist die Diskette nicht in das Buch zu integrieren. Jede Versandform, die die Vermutung erzeugen w"urde, da"s GEM-View mit dem Buch erworben wird ist zu vermeiden. ICH BIN VOR DER DURCHF"UHRUNG DIESER MA"SNAHME ZU UNTERRICHTEN. DIE ZUSENDUNG EINES EXEMPLARS DES HANDBUCHES/BUCHES W"URDE MICH FREUEN! 7) Alle hier aufgef"uhrten Vereinbarungen gelten ausschlie"slich f"ur alle Shareware-Versionen von GEM-View. Dies sind zum Augenblicklichen Zeitpunkt die Versionen bis 2.30! Die Shareware-Versionen k"onnen problemlos an der Copyright-Meldung in der Dialogbox "About GEM-View..." erkannt werden. Marl, 25.6.1993 Dieter Fiebelkorn