- auf den mit der Drittschuldnerin abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag, sowie auf Gewinnanteile und Zahlung des Rckkaufwertes. - auf das Recht zur Bestimmung desjenigen, zu dessen Gunsten im Todesfall die Versicherungssumme ausgezahlt wird, bzw. zur Bestimmung einer anderen Person als der vom Schuldner vorgesehenen. - auf das Recht zur Kndigung des Lebensversicherungsvertrages. - auf Umwandlung der Lebensversicherung in eine pr„mienfreie Versicherung. - auf das Recht zur Aush„ndigung der Versicherungspolice