- auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der gesamten Gesch„ftsverbidung, insbesondere gegenw„rtige und zuknftig entstehende Guthaben, auch aus Kontokorrentkonten, einschliežlich aller Ansprche aus dem Zugrundeliegenden Girovertrag auf Gutschrift aller knftigen Eing„nge und auf fortlaufende Auszahlung der Guthaben sowie auf Durchfhrung von šberweisungen an Dritte. - aus seinen bei der Drittschuldnerin gefhrten Sparkonten, auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tag der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen, sowie auf fristgerechte bzw. vorzeitige Kndigung der Sparguthaben. Zugleich wird angeordnet, daž der Schuldner das ber das jeweilige Sparguthaben ausgestellte Sparbuch/Sparkassenbuch an den Gl„ubiger - zu H„nden des Gerichtsvollziehers als Sequester herauszugeben hat. - Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus dem zu den Wertpapierkonto geh”renden Geldkonto, auf dem die Zinsgutschriften fr die festverzinslichen Wertpapiere untergebracht sind. - Anspruch auf Zutritt zu dem Bankstahlfach und Mitwirkung bei der ™ffnung zum Zwecke der Entnahme des Inhalts. Zugleich wird angeordnet, daž ein vom Gl„ubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher an Stelle des Gl„ubigers Zutritt zu den Schliežf„chern zu nehmen hat, um nach ™ffnen derselben den Inhalt fr den Gl„ubiger zu pf„nden. - auf Rckbertragung aller gegebenen Sicherheiten.