- auf Zahlung des gesamten gegenw„rtigen und zuknftigen Arbeitseinkommens einschliežlich des Geldwertes von Sachbezgen unter Bercksichtigung der Pf„ndungsfreigrenzen und der Beschr„nkungen gem„ž ÝÝ 850 ff ZPO - auf Zahlung von freiwilligen Leistungen, insbesondere Gratifikationen die aus dem Arbeitsverh„ltnis resultieren. - Auf Zahlung von Abfindungen fr die Beendigung oder Žnderung des Arbeitsverh„ltnisses - auf Zahlung der Arbeitnehmersparzulage nach Ý 12 des 3. VermBG - auf Herausgabe der Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerbescheinigung zum Jahresende zwecks Stellung des Antrags beim Finanzamt auf Erstattung des Lohnsteuerjahresausgleiches bzw. von Einkommensteuerberzahlungen sowie auf Auszahlung von Steuererstattungsansprchen fr das laufende Jahr und die folgenden Jahre, soweit diese durch den Arbeitgeber infolge des Lohnsteuerjahresausgleichs ausgezahlt oder verrechnet werden - auf Durchfhrung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber (Drittschuldner)