

Schlehenwein
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Fr je 5 Liter Wein wird bentigt:
FrchteZuckerWasserNhrsalze  Hefe%-Gehalt
1000 g  700 g   4,6 l   3 g        Rauenthaler ca. 6%
1000 g  800 g   4,5 l   3 g        Saar ca. 10%
1000 g  1200g   4,3 l   3 g        Tokaier,herb ca. 16%

Saftgewinnung durch Pressen der Frchte:
1. Tag:1. Frchte waschen
2. Frchte vorbehandeln (d.h. Druckstellen, Stiele und evtl. Kerne
 entfernen)
3. Frchte zerkleinern
4. Frchte durch Fruchtpresse oder Dampfentsafter auspressen
5. Hefe, 2/3 des Wassers, Nhrsalz und bei schwach alkoholischem
   Weinling den ganzen, bei starkem Weinling 1/3 des Zuckers
   hinzugeben.
6. Fruchtrchstnde mit Wasser befeuchten und nochmals auspressen
7. Grgef mit Graufsatz versehen.
2. Tag:Bei starkem Weinling das 2. Drittel des Zuckers hinzugeben
4. Tag:Bei starkem Weinling das letzte Drittel des Zuckers zugeben
5.-8  : Es empfiehlt sich das Grgef nur 2/3 zu fllen, damit der
 TagGrschaum nicht ausflieft.
9.-?
 Tag  : Sobald die Schaumghrung nachlt, kann das Grgef auf die vor-
gesehene Lierzahl mit Wasser aufgefllt werden. Das Grgef
 sollte bei cy. 20 Grad stehen, bis die Grung vllig nachlt.
Nach sptestens 6 Wochen sollte das erstemal der Bodensatz
abgesogen werden. Wenn keine Blschen mehr aufsteigen, und nach
mehrmaligem absaugen des odensatzes, kann der Wein zur Klrung
in den Keller gestellt werden.

Saftgewinnung durch Einmaischen der Frchte:
1. Tag:1. Frchte waschen
2. Frchte vorbehandeln (s.o.)
3. Frchte zerkleinern
4. Frchte mit 2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge bergieen
5. Hefe, Nhrsalz und bei schwach alkoholischem Weinling den
   ganzen, bei starkem Weinling 1/3 des Zuckers hinzugeben.
6. Das Gef, in dem sich die Fruchtmaische befindet mit einem Tuch
   bedeckt 24 Std. bei ca. 20 Grad stehen lassen
2. Tag:Fruchtmaische abpressen. Saft in das Grgef fllen.
3. Tag: Bei starkem Weinling das 2. Drittel Zucker hinzufgen.
4. Tag:Bei starkem Weinling das letzte Drittel des Zuckers zugeben
5.-8. : s.o.
9.-?  : s.o.
So, viel Spa beim einmaischen (eine ziemlich klebrige Angelegenheit).
Ein Glschen in Ehren kann niemand verwehren.
