PRISTR Relaese 1.0.0 ù Was soll das? PRISTR (Priorit„ten Start) erlaubt es, einem zu startenden Programm eine Priorit„t zuzuweisen. Hierfr mssen 3 Bedingungen erfllt sein: 1. MiNT oder MultiTOS muž aktiv sein. 2. PRISTR wurde als Programm-Icon auf dem Desktop abgelegt oder fr *.PRG[APP...] als Anwendung angemeldet. 3. Das Programm muž aus einem Desktop-Fenster, einem auf dem Desktop abgelegten Programm-Icon, ber die Desktop-Menleiste oder ber eine F-Taste gestartet werden. Sind diese Bedingungen erfllt, so erscheint bei jedem Programmstart ein Popup-Men, in welchem die gewnschte Lauf-Priorit„t eingestellt werden kann. Nach dem Anklicken eines Eintrags legt das gewnschte Programm dann los. ù MiNT/MultiTOS ist aber nicht aktiv! Nun, daž ist egal, PRISTR umgeht dann einfach das Popup und startet die gewnschte Applikation. ù Manchmal ist mir das bl”de geklicke zuviel! Macht nichts. Wird beim Start des Programms die Alternate-Taste gehalten, so startet das Programm mit der Priorit„t 0, w„hrend die Control-Taste das Programm mit der h”chsten Priorit„t startet. Beide Tasten zusammen gehalten, starten das Programm mit niedrigster Priorit„t. ù Ich will aber das Programm zur Laufzeit in der Priorit„t ver„ndern! Sorry, ist nicht. Wer das will, den verweise ich auf SYSCTL. ù Huch, DAS Programm will ich aber gar nicht starten!!! Don't Panic. Ein Klick neben das Popup bewerkstelligt auch das. ---------------=============**** N E W S ****=============------------------ Release 1.0.1 ù In der obersten Zeile des Popup-Men erscheint nun der Prozežname ohne Extension. Also im Regelfall bis zu 8 Zeichen. Deshalb ist auch das Popup-Men etwas in die Breite gegangen. ---------------=============*****************=============------------------ Disclaimer Der Autor haftet weder fr Sch„den am Programm selbst, noch fr eventuell durch die Benutzung desselben entstehende Sch„den - egal welcher Art - an Soft- oder Hardware. Diese Software ist *keine* Public-Domain-Software. Der Verkauf dieses Programmes obliegt allein mir. Die kostenlose Weitergabe durch dritte ist ausdrcklich erwnscht. Stephan Kolb, Hamburg, den 05.11.1993