===== Allgemeine Vereinbarungen zu GEM-View innerhalb von DEUTSCHLAND ===== Die Vereinbarungen mit Cybercube treten wieder in Kraft! Cybercube kann in MEINEM NAMEN die Anfragen auf Registrierung bndeln und mir zur Registrierung bermitteln. Lexicor hat bezglich des Rechtes zum User-Support angefragt. Lexicor darf in MEINEM NAMEN den Registrierungsvorgang, der ausschliežlich durch mich erfolgt erl„utern, ist aber nicht autorisiert Schecks entgegenzunehmen und an mich weiterzuleiten. 1) Jedermann darf GEM-View als Shareware Produkt frei kopieren. Gebhren, die fr die Diskette und den Kopieraufwand drfen nicht erhoben werden. 2) Jeder der es wnscht darf in MEINEM NAMEN und unter Bercksichtigung des Copyrights Fragen zu GEM-View beantworten und die Formalit„ten zur Registrierung erl„uteren. šber Features nicht erh„ltlicher Versionen ist Stillschweigen zu bewahren. DIE EINRICHTUNG EINES NEUEN DISKUSSIONSFORUMS IST VON MIR ZU GENEHMIGEN! ICH BIN VOR DER DURCHFšHRUNG DIESER MAžNAHME ZU UNTERRICHTEN. 3) Die Entgegennahme von Registrierungswnschen und deren Weiterleitung an mich fr die Registrierung bedrfen meiner AUSDRšCKLICHEN, schriftlichen GENEHMIGUNG. (Cybercube ist im Besitz des Rechtes) Fr diesen zus„tzlichen und freiwilligen SERVICE drfen dem Anwender keine zus„tzlichen Kosten entstehen. 4) Die Registrierung der Shareware Versionen von GEM-View erfolgt aus- schliežlich durch mir. Dem Anwender wird, je nach Version, eine auf seinen Namen registrierte Version oder der Schlssel zur Registrierung direkt von zugesandt. Das heižt ohne den Mittler, der die Registrierungswnsche entgegengenommen hat. 5) Es wird gestattet, daž GEM-View auf eine Utility-Diskette aufgebracht wird, wenn aus den dem Begleittext EINDEUTIG hervorgeht, daž GEM-View kein Bestandteil dieser Diskette ist, sondern ein eigenst„ndiges Programm und eine zu registrierende Version ist. Das Verwenden einer von einer Version von GEM-View, die von einer Utility-Diskette stammt bedarf weiterhin der Registrierung, wenn dies nicht schon zuvor erledig worden ist. ICH BIN VOR DER DURCHFšHRUNG DIESER MAžNAHME ZU UNTERRICHTEN. EINE VERSION DER DISKETTE IST MIR UNAUFGEFORDERT ZUZUSENDEN! 6) Zu GEM-View darf von jedem der es wnschst eine Dokumentation erstellt und vertrieben werden. Es ist darauf zu achten, daž der Anwender darber aufgekl„rt wird, daž er NUR das Handbuch/Buch erwirbt, aber KEINERLEI Rechte an der Benutzung des Programmes selbst. Die Version von GEM-View ist weiterhin zu registrieren. - Bei Anfragen ist der Kunde auf diesen Umstand hinzuweisen. - Desweiteren muž auf der Diskette an einer deutlich sichbaren Stelle ein entsprechender Vermerk angebracht sein. - Im Handbuch/Buch ist direkt nach dem Titelblatt darauf hinzuweisen, daž ich an diesem Buch nicht beteiligt bin. Auf diesen Umstand ist auch bei Anfragen hinzuweisen. - Fordert der Kunde das Buch und die Diskette an, so ist die Diskette nicht in das Buch zu integrieren. Jede Versandform, die die Vermutung erzeugen wrde, daž GEM-View mit dem Buch erworben wird ist zu vermeiden. ICH BIN VOR DER DURCHFšHRUNG DIESER MAžNAHME ZU UNTERRICHTEN. DIE ZUSENDUNG EINES EXEMPLARS DES HANDBUCHES/BUCHES WšRDE MICH FREUEN! 7) Alle hier aufgefhrten Vereinbarungen gelten ausschliežlich fr alle Shareware-Versionen von GEM-View. Dies sind zum Augenblicklichen Zeitpunkt die Versionen bis 2.30! Die Shareware-Versionen k”nnen problemlos an der Copyright-Meldung in der Dialogbox "About GEM-View..." erkannt werden. Marl, 25.6.1993 Dieter Fiebelkorn