RDB-Salv darf nicht verändert (gepatcht) werden. Wer dies trotzdem tut, sollte sich nicht über eventuelle sehr unliebsame Nebenwirkungen wundern. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, die Abfrage der Registriernummer auszubauen!
RDB-Salv darf natürlich nicht in veränderter Form weitergegeben werden -- dies gilt natürlich auch dann, wenn als Basis eine frei kopierbare Version diente.
Wenn eine Änderung sinnvoll ist, lohnt es sich, mit der Autorin Kontakt aufzunehmen -- vielleicht ist die gewünschte Änderung dann ja schon in der nächsten Version enthalten.